Die Aufgabe der Kostenartenrechnung besteht in der Summierung aller Mengen und Werte der Produkte und Dienstleistungen, die in einem Berechnungszeitraum verbraucht wurden, um die Leistung des Unternehmens zu erbringen.
Die Kostenartenrechnung setzt eine korrekte Ermittlung aller verbrauchten Produkte und Dienstleistungen voraus. Diese Erkenntnisse sind die Grundlage der Kostenverteilung für die Zuschlagskalkulation.
Es wird nach Einzelkosten, Gemeinkosten und Sondereinzelkosten unterschieden.
Unter Einzelkosten werden alle Kosten verstanden, die direkt einem Produkt oder einer Dienstleistung zugerechnet werden können. Die Kosten werden den Kostenträger direkt zugeordnet.
Als Gemeinkosten werden die Kosten verstanden, die nicht direkt dem Produkt oder der Dienstleistung zugeordnet werden können. Hierunter fallen z.B. die Gebäudekosten, Heizung oder Strom.
Bei Sondereinzelkosten wird nach den Bereichen Fertigung und Vertrieb unterschieden.
Unter Sondereinzelkosten der Fertigung werden Kosten verstanden, die direkt nur für diese Produktion anfallen (z.B. Kosten für Werkzeuge, Schablonen usw.).
Unter Sondereinzelkosten des Vertriebes laufen beispielsweise Ausgangsfrachten oder Transportversicherungen.
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